Stoppt die Ungleichbehandlung!

Insolvenz bei Waldorf Wien West – nächster Klagsversuch: Konfessionelle und nicht-Konfessionelle Privatschulen müssen gleich behandelt werden

Text: Barbara Chaloupek

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Im Frühsommer schaffte es „Waldorf“ wieder einmal in die Medien, diesmal auf die Wirtschaftsseiten: Mit der Ankündigung der Insolvenz der Freien Waldorfschule Wien-West, ausgeschickt vom Kreditschutzverband. Es geht um ein Minus von 600.000 Euro. Die Schule bzw. die Kindergruppen und der Hort sollen weitergeführt werden.
Die gute Nachricht: Die Insolvenz wird mit 4. Oktober beendet sein, für Kinder und Pädagogen begann das Schul- bzw. Kindergartenjahr ohne Einschränkungen, in den nächsten zwei Jahren wird die Quote abgestottert werden.
Die schlechte Nachricht: Während Eltern von Kindern in konfessionellen Privatschulen (also katholisch, evangelisch, etc.) Schulgeld von deutlich unter 200 € bezahlen, müssen Waldorfeltern Beiträge von 400 € und mehr monatlich aufbringen. Der Grund: Sie müssen selbst für die Gehälter der Lehrer sorgen, während die in konfessionellen Privatschulen der Staat übernimmt.
Seit Jahrzehnten gehen Schulen und Elternverbände gegen diese Ungleichbehandlung an, zuletzt mit der Initiative Freieschulwahl, die mehr als 20.000 Unterstützerunterschriften zusammengebracht und dem Parlament übergeben hat.
Große Hoffnung hat man dabei auf die Unterrichtsreform gesetzt, die ja auch ein Schritt in Richtung Schulautonomie hätte sein sollen. Nicht nur für die Bildungslandschaft, auch finanziell hätte eine wirkliche Reform ein Gewinn sein können: Autonomie hilft auch im öffentlichen System, Mittel gezielt einzusetzen, und für jedes Kind, für das der Staat nicht selbst Schulerhalter ist, kommt das öffentliche Budget auf jeden Fall günstiger, weil der Trägerverein für den Erhalt des Hauses etc. sorgen muss.

Subventionen gesunken
In den vergangenen Jahren wurde die finanzielle Lage für Waldorfschulen immer angespannter: Den Schulen in Freier Trägerschaft mit Öffentlichkeitsrecht wurden seit 2012 die Bundesförderungen pro Schüler um 25% gekürzt. Pro SchülerIn und Jahr erhalten sie nur mehr ca. 750 Euro, das sind nicht einmal 10% der Kosten pro SchülerIn an einer NMS! Gleichzeitig haben die Eltern dieser Schulen in den vergangenen 50 Jahren mehr als 500 Mio. Euro Schulgeld aufgebracht – zusätzlich zu ihren Steuerleistungen für das staatliche Bildungssystem.
Nun wird der Klagsweg zur Aufhebung der Diskriminierung der freien Schulen – (Achtung, frei heißt, in freier Trägerschaft, nicht frei im Bildungsziel: Alle haben Öffentlichkeitsrecht!) beschritten. Zu Redaktionsschluss war die Klageschrift fast fertiggestellt, nur die Nebenkläger waren noch offen. Am 6. September ist das Ministerium (Kabinettschef) von der Klage informiert worden. Betont wurde dabei, dass sich die Klage nicht gegen das Ministerium, sondern gegen einen gesetzlichen Missstand richtet. Eine ähnliche Information ergeht an die Bildungssprecher aller Parteien.

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